AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der
Version-X EDV & Telekommunikations GmbH
für Bestellungen über das OnlineShop

Präambel

Diese „Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Version-X EDV & Telekommunikations GmbH für Bestellungen über das OnlineShop“ (in der Folge AGB-OnlineShop) sind ein Auszug aus den „Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der Version-X EDV & Telekommunikations GmbH “ (in der Folge AGB), sie sollen der Vereinfachung der Abwicklung im Internet Bestellwesen dienen.

1. Umfang und Gültigkeit

Die AGB-OnlineShop der Version-X EDV und Telekommunikations GmbH (nachfolgend Version-X genannt) gelten für Lieferungen welche die Version-X gegenüber dem Auftraggeber, aufgrund von Bestellungen über das Internet OnlineShop der Version-X, erbringt.

·     Standard Software aus dem OnlineShop
·     Software Abonnements (z.B. Viren Update)
·    Hardware in Verbindung mit Software

Für alle anderen Lieferungen und Dienstleistungen der Version-X GmbH gelten ausschließlich die AGB der Version-X (publiziert auf www.version-x.at) in der jeweils gültigen Fassung.

Das Angebot des Software-Onlineshops richte sich primär an Firmenkunden mit Schwerpunkt Österreich. Firmenkunden innerhalb der EU können unter Vorlage einer gültigen UID Nummer im Software-OnlineShop bestellen.

Die Version-X schließt Lieferverträge unter Anwendung dieser AGB-OnlineShop ab. Die Version‑X behält sich das Recht vor die AGB-OnlineShop für einzelne Geschäftssparten auftragsbezogen zu ändern. Solche Änderungen bedürfen der schriftlichen Form und werden dem Auftraggeber vor Auftragserteilung mitgeteilt  bzw. mit der Auftragsbestätigung übergeben. In Ergänzung zu den AGB-OnlineShop gelten subsidiär die allgemeinen Lieferbedingungen der Elektro- und Elektronikindustrie Österreichs und die Softwarebedingungen der Elektronikindustrie Österreichs (herausgegeben vom Fachverband der Elektroindustrie Österreichs) in der jeweils geltenden Fassung. Die Verpflichtungen der Version-X richten sich ausschließlich nach dem Umfang und Inhalt eines von der Version‑X angenommenen Auftrages oder einer von Version-X ausgestellten Auftragsbestätigung und diesen AGB-OnlineShop in den der Art des Auftrages entsprechenden Abschnitten sowie eventueller wie oben angeführten Zusätze oder Streichungen. Soweit allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers diesen AGB-OnlineShop widersprechen, gelten erstere nicht als vereinbart und wird ihnen hiermit ausdrücklich widersprochen.

2. Lieferung

Die Lieferung von Software Lizenzen wird hauptsächlich rein elektronisch abgewickelt. Sollten Datenträger erforderlich sein, so erfolgt die Lieferung dieser Waren auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Gegen gesonderte Verrechnung einer Versandkosten-Pauschale übernimmt die Version‑X die Transportkosten, gleiches gilt für eine vom Auftraggeber gewünschte Transportversicherung.

Teillieferungen sind generell möglich. In einem solchen Fall können auch Teilrechnungen gelegt werden die lt. den vereinbarten Zahlungsbedingungen fällig sind, sofern die gelieferte Ware oder Dienstleistung unabhängig von den noch offenen Positionen des Auftrages voll funktionsfähig ist.

Beanstandungen aus Transportschäden hat der Auftraggeber sofort nach Empfang der Ware beim Transportunternehmen und Version-X vorzubringen.

Rücksendungen an Version-X werden grundsätzlich nur frei akzeptiert und müssen im Vorhinein mit der Version‑X abgesprochen sein. Die Version-X vergibt dann eine RMA-Nummer und teilt diese dem Auftraggeber mit. Bei Rücksendungen ohne RMA-Nummer, oder bei unfreien Sendungen ohne vorherige Zustimmung, behält sich die Version-X eine Annahmeverweigerung vor.

Es ist zu beachten, daß bei Annahmeverweigerung von Sendungen durch den Auftraggeber oder nicht rechtzeitiges Abholen von hinterlegten Sendungen Terminverzug entstehen kann, der es der Version-X nicht mehr gestattet die gelieferte Ware an den Hersteller zu retournieren. Für solchen Terminverzug haftet somit der Auftraggeber.

Bei Bestellung von Lizenzen gelten zusätzlich die Rücknahmebestimmungen des Lizenzgebers. Wobei generell die Regelung gilt, daß bereits ausgestellte Lizenzen, welche auf den vom Auftraggeber genannten Lizenznehmer lauten, nur dann zurückgenommen werden wenn es sich um eine nachweisliche Falschlieferung handelt.

Wird ein schriftlich zugesagter Liefertermin durch das Verschulden der Version-X um mehr als 2 Wochen überschritten und wird eine vom Auftraggeber danach schriftlich gesetzte Nachfrist von mindestens 7 Tagen ebenso durch das Verschulden der Version-X nicht eingehalten, so ist der Auftraggeber berechtigt, schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist der Geschäftssitz der Version-X.

3. Preis und Zahlung

Mit Ausgabedatum dieser AGB sind die Preise im Software-OnlineShop exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer gelistet. Im Warenkorb wird jedoch die für Österreich, bzw. die der jeweiligen Versandart (z.B steuerfreie Lieferung bei Vorliegen einer gültigen UID Nummer in der EU außerhalb Österreichs) verrechnet. Die Verrechnung erfolgt in Euro (€) und beinhalten nur dann die Kosten für Versand, Verpackung und Versicherung, wenn dies im Angebot ausdrücklich angeführt ist.

Ist kein Preis im Software OnlineShop angegeben (Wert Null – bedeutet Produkt kurzfristig nicht lieferbar) so wird eine solche Bestellung zum aktuellen Preis, des der Bestellung nachfolgenden Arbeitstages ausgeführt, zu dem das Produkt wieder lieferbar ist. In diesem  Fall wird eine Bestätigung des Auftrages mit Angabe des tatsächlichen Preises und der Lieferzeit seitens Version-X eingeholt. Ist der Auftraggeber mit dem Preis oder der Lieferzeit nicht einverstanden, so kann er den Auftrag ohne weitere Verpflichtungen stornieren.

Automatisch erzeugte Bestellbestätigungen (auch wenn diese den Wortlaut „Auftragsbestätigung“ enthalten) aus dem OnlineShop, die als Produktpreis Null ausweisen, sind lediglich eine Rückbestätigung, daß der Auftrag registriert wurde. Der Auftraggeber darf kein Recht zur kostenlosen Lieferung aus solchen Bestellbestätigungen ableiten. Weiters kann die Version-X jederzeit automatisch erzeugte Bestellbestätigungen korrigieren, wenn sich herausstellt, daß  der angegebene Preis oder die Lieferzeit nicht gehalten werden können oder das Produkt durch den Hersteller in der Zwischenzeit nicht mehr lieferbar ist.

Mit Ausnahme des voran gesagten und sofern nicht anders vereinbart, gelten die in der Auftragsbestätigung angeführten Preise (zuzüglich der oben angeführten allfälligen Versand- bzw. Versicherungskosten sowie der gesetzlichen Umsatzsteuer). Versand- bzw. Versicherungskosten können auch pauschal abgerechnet werden. Wird keine Auftragsbestätigung erstellt (siehe nachfolgende Punkte), so gilt der am Tag der Lieferung gültige Listenpreis.

Für prompt oder kurzfristig lieferbare Produkte werden in der Regel automatisierte Auftragsbestätigungen erstellt. Die Version-X ist berechtigt solche Auftragsbestätigungen zu korrigieren wenn dis erforderlich ist. Die Zustimmung der Kunden zum geändert Auftrag wird eingeholt, erfolft keine Zustimmung hat die version-X das Recht den Auftrag kostenlos für den Kunden zu stornieren. Ändert sich zwischen Auftragserteilung und Rechnungslegung die Währungsparität des Euro (EUR) um mehr als 3% gegenüber den Währungen des Ursprungslandes des Lieferanten der bestellten Ware (außerhalb des EU-Raumes), ist die Version‑X berechtigt, die Veränderung dem Auftraggeber voll weiter zu verrechnen, wobei ein Rücktrittsrecht in diesem Falle ausgeschlossen ist.

Sofern nicht anders vereinbart sind Zahlungen prompt bei Rechnungserhalt ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist die Version-X berechtigt, sämtliche daraus resultierenden Spesen (wozu etwa bei Annahmeverweigerung auch die Nachnahmekosten zählen) und Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung, insbesondere für Mahnung, Inkasso und außergerichtliche Anwaltskosten (nach Rechtsanwaltstarif sowie nach der Verordnung für Inkassokosten) sowie bankübliche Verzugszinsen zusätzlich zu verrechnen. Zahlungen werden grundsätzlich zuerst auf entstandene Spesen und Kosten, dann auf Zinsen und erst zuletzt auf das rückständige Kapital angerechnet. Verzugszinsen betragen 15% p.A.

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Preises und allfälliger damit zusammenhängender Nebenspesen, welcher Art immer, im Eigentum von Version-X.

In der Regel werden alle Verträge für Warenlieferungen ausschließlich auf Basis von Vorauszahlung, Kreditkartenzahlung, Nachnahme oder mit Bankgarantie abgesichert abgeschlossen Der Auftraggeber hat alle für diese Form der Zahlungsabwicklung erforderlichen Erklärungen abzugeben und auf Verlangen jederzeit zu wiederholen sowie sämtliche erforderlichen Informationen an die version-X zu übermitteln, die den ordentlichen Erhalt der Zahlung ermöglichen. Der Auftraggeber ist auch verpflichtet für eine reibungslose Abwicklung von Bankeinzug bzw. Kreditkartenzahlung bei seiner Bank Sorge zu tragen. Sämtliche dabei erwachsenden Spesen, insbesondere auch für den Fall mangelnder Kontodeckung, sind vom Auftraggeber gesondert zu tragen.

4. Netzwerkzugang und Benutzung

Sofern Dienste oder Downloadprogramme durch ein Paßwort geschützt sind, welches von der Version-X vergebenen wurde, ist der Auftraggeber verpflichtet sein Paßwort geheimzuhalten. Für Schäden die durch mangelhafte Geheimhaltung des Paßworts durch den Auftraggeber diesem, Version-X oder Dritter entstehen, haftet dieser.

Die widmungsfremde Nutzung von paßwortgeschützten Dienstleistungen, unabhängig davon ob diese in einer widmungsfremde Nutzung des von Version-X betriebenen Systems oder anderer Systeme des Internets besteht, berechtigt Version-X zum sofortigen Entzug der Zugangsberechtigung und zur Verrechnung des Aufwandes für diese Maßnahmen.

5. Gewährleistung und Haftung

5.1. Software

Die Version-X übernimmt keine Garantie für die Softwareprodukte, insbesondere nicht für deren Verkäuflichkeit und Verwendbarkeit für bestimmt Zwecke. Die Version-X übernimmt auch keine Haftung für den Ersatz von bestimmten, zufälligen Dauer- oder Folgeschäden, die mit der Anwendung eines Softwareprogrammes zusammenhängen.
Jedes Softwareprogramm, welches nachweislich einen Fehler des Trägermaterials aufweist, wird dem Auftraggeber von Version-X kostenlos repariert bzw. ersetzt, wenn dieses innerhalb von 8 Tagen nach Zustellung bei der Version‑X beanstandet wird.

Für Software, die als “Public Domain” oder als “Shareware” klassifiziert ist, wird keine wie immer geartete Gewähr übernommen. Die für diese Software vom Autor angegebenen Nutzungsbestimmungen oder allfällige Lizenzregelungen sind zu beachten.

5.2. Hardware

Die in der jeweils gültigen Preisliste der Version‑X angeführten Garantiezeiten erstrecken sich nicht auf jene Aggregate und Teile, die infolge ihres normalen Gebrauches verschleißen und regelmäßig erneuert werden müssen. Druckköpfe und Interfaces sind von der Garantie ausgenommen. Mängel sind innerhalb der Garantiezeit unverzüglich nach Auftreten dem Auftragnehmer schriftlich mitzuteilen. Die Garantiezeit beginnt mit unserem Rechnungsdatum.

Der Anspruch auf Garantiegewährung erlischt, wenn Reparaturen oder Änderungen am Garantieobjekt von Personen vorgenommen werden, die nicht dem Technischen Kundendienst der Version‑X angehören bzw. von dieser autorisiert sind oder bei Wechsel des Besitzers des Garantieobjektes. Während laufender Garantieansprüche erfolgt die Reparatur ohne Verrechnung von Lohn- und Materialkosten.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Garantieleistung ist, daß der Auftraggeber sämtlichen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag voll und ganz inklusive aller Nebengebühren nachgekommen ist.

Über die vereinbarte Garantieleistung hinausgehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.

Mängel der Beschaffenheit von Lieferungen sind in Fällen gesetzlicher bzw. vereinbarter Gewährleistung unverzüglich nach Kenntniserhalt spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware am Lieferort schriftlich der Version-X mitzuteilen. Bei termingerechter und gerechtfertigter Mängelrüge leistet die Version-X nach seiner Wahl jeweils ab Geschäftssitz kostenlose Mängelbehebung, kostenlosen Ersatz oder Gutschrift gegen Rückstellung der bemängelten Ware bzw. Stücke. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz, sind ausgeschlossen.

Der Auftragnehmer übernimmt keine wie immer geartete Haftung bzw. Schadensvergütung für Schäden, Kapital- und Zinsverluste, die durch Lieferzeitüberschreitungen sowie durch Lieferzeit bei Ersatzteilen entstehen, ausgenommen in Fällen von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Eine Haftung für Folgeschäden ist in jedem Falle ausgeschlossen.

6. Allgemeines

Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Standort von Version-X als vereinbart. Für eventuelle Streitigkeiten aus Verbrauchergeschäften gilt die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes in Wien vereinbart, sofern in Wien entweder der Wohn-, gewöhnliche Aufenthalts- oder Beschäftigungsort des Auftraggebers liegt. Anzuwenden ist Österreichisches Recht.  Version-X ist auf eigenes Risiko ermächtigt, andere Unternehmer mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen. Für den Auftraggeber günstigere Bestimmungen z.B. des Konsumentenschutzgesetzes bleiben davon unberührt.

Version-X AGB-OnlineShop vom 12.02.2021 (4. Revision)